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   BVerwG, 14.08.1963 - V C 62.62   

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https://dejure.org/1963,1709
BVerwG, 14.08.1963 - V C 62.62 (https://dejure.org/1963,1709)
BVerwG, Entscheidung vom 14.08.1963 - V C 62.62 (https://dejure.org/1963,1709)
BVerwG, Entscheidung vom 14. August 1963 - V C 62.62 (https://dejure.org/1963,1709)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 31.10.1962 - V C 24.62

    Umwandlung von Aufbaudarlehen in eine Hauptentschädigung - Vorschriften des

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1963 - V C 62.62
    Diese Frage ist auch durch das Urteil des erkennenden Senats vom 31. Oktober 1962 (BVerwGE 15, 99) geklärt.
  • BVerwG, 23.07.1958 - V C 328.56

    Zugehörigkeit einer Entscheidung über Gewährung oder Ablehnung eines für die

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1963 - V C 62.62
    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 31. Oktober 1962 - BVerwG V C 64.62 - (RLA 1963, 93) im Anschluß an seine eigene Rechtsprechung auf einem anderen Rechtsgebiet (Urteil vom 23. Juli 1958 [BVerwGE 7, 180]) und an die fortentwickelte Rechtsprechung der früher für das hier in Frage stehende Gebiet zuständig gewesenen Senate ausgesprochen, daß die Rückforderung von Eingliederungsdarlehen nach dem Lastenausgleichsgesetz - soweit sie von den Lastenausgleichsbehörden geltend gemacht wird - dem öffentlichen Recht angehört ohne Rücksicht darauf, daß sie - soweit das Verhältnis zwischen Darlehensnehmer und Kreditinstitut in Betracht kommt - bürgerlich-rechtlichen Charakter trägt.
  • BVerwG, 31.10.1962 - V C 64.62
    Auszug aus BVerwG, 14.08.1963 - V C 62.62
    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 31. Oktober 1962 - BVerwG V C 64.62 - (RLA 1963, 93) im Anschluß an seine eigene Rechtsprechung auf einem anderen Rechtsgebiet (Urteil vom 23. Juli 1958 [BVerwGE 7, 180]) und an die fortentwickelte Rechtsprechung der früher für das hier in Frage stehende Gebiet zuständig gewesenen Senate ausgesprochen, daß die Rückforderung von Eingliederungsdarlehen nach dem Lastenausgleichsgesetz - soweit sie von den Lastenausgleichsbehörden geltend gemacht wird - dem öffentlichen Recht angehört ohne Rücksicht darauf, daß sie - soweit das Verhältnis zwischen Darlehensnehmer und Kreditinstitut in Betracht kommt - bürgerlich-rechtlichen Charakter trägt.
  • BVerwG, 24.04.1963 - V C 37.62

    Kündigung eines Aufbaudarlehens wegen Verzuges mit den Zinszahlungen - Anspruch

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1963 - V C 62.62
    Der Anspruch nicht nur des Kreditinstituts, sondern auch des Lastenausgleichsfonds ihm gegenüber vermag auch durch Aufrechnung mit Schadenersatzansprüchen zu erlöschen, sofern er solche gegenüber dem Kreditinstitut geltend machen kann und soweit sie mit dem Darlehensvertrag im unmittelbaren Zusammenhang stehen, allerdings nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind und ihnen sonstige Einreden - z.B. ein vertragliches Aufrechnungsverbot - nicht entgegenstehen (Urteil vom 24. April 1963 - BVerwG V C 37.62 -).
  • BVerwG, 05.02.1964 - V C 150.62
    Hingegen steht die Anweisung, die der Präsident des Bundesausgleichsamtes in Nr. 19 Abs. 1 seines Rundschreibens zur Umwandlung von Darlehen in Hauptentschädigung (Uw-Weisung), jetzt gültig in der Fassung vom 30. März 1963 (Mtbl. BAA S. 238), über die Behandlung von Kosten im Zusammenhang mit dem Darlehensvertrag erteilt hat, zwar nicht in ihrer rechtlichen Konstruktion, wohl aber in ihrem Ergebnis nicht im Widerspruch zu der Rechtsauffassung des erkennenden Senats(Urteil vom 14. August 1963 - BVerwG V C 62.62 - [ZLA 1963, 359 = RLA 1964, 9]).
  • BVerwG, 15.04.1964 - V C 52.62

    Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache und Entscheidung über die Kosten -

    Denn ein solcher Verwaltungsakt besteht nur in dem Umfange zu Recht, als die Umwandlung rechtsfehlerfrei und rechnerisch richtig durchgeführt und der Darlehensnehmer gegenüber dem verwaltenden Kreditinstitut zur Leistung aus dem Darlehensvertrag verpflichtet ist(Urteil vom 14. August 1963 - BVerwG V C 62.62 - [ZLA 1963, 359 - RLA 1964, 9]).
  • BVerwG, 19.02.1964 - V C 188.62

    Erforderliches Feststellungsinteresse trotz Klaglosstellung durch erneuten

    Insoweit wird auf dieUrteile vom 24. April 1963 - BVerwG V C 37.62 - [ZLA 1963, 273], vom 14. August 1963 - BVerwG V C 62.62 - [ZLA 1963, 359 = RLA 1964, 9] undvom 5. Februar 1964 - BVerwG V C 150.62 - hingewiesen.
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